Erstkontakt

Sie melden sich direkt beim Standort, um sich nach freien Plätzen zu erkundigen (siehe auch Punkt Freie Plätze und Wartelisten). Ein Termin für ein Erstgespräch mit Hausbesichtigung wird vereinbart. Sie besichtigen alle Räumlichkeiten des Standorts und werden detailliert über den Tagesablauf und die Betreuungsabläufe informiert. Das Ausfüllen des Anmeldeformulars sowie eine Depotzahlung von CHF 150.00 für Kinder bis zum Kindergartenalter bestätigen die Platzvergabe. Unser Betreuungsreglement bildet die verbindliche Grundlage für unsere Betreuungsarbeit, das Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung akzeptieren.

Eingewöhnung für Kinder ab drei Monate bis Eintritt KiGa

Beim Erstgespräch werden die Termine für die Eingewöhnungszeiten des Kindes geplant. Unser Betreuungspersonal verfügt über langjährige Erfahrung und wird aufgrund der Reaktionen des Kindes den Aufbau und die Gesamtdauer der Eingewöhnung individuell festlegen. Das Wohl des Kindes steht dabei im Zentrum.  Eine sorgfältige Eingewöhnung ermöglicht dem Kind danach auch die flexible Nutzung unseres Angebots. Bitte rechnen Sie genügend Zeit vor einem allfälligen Arbeitsbeginn ein, damit dieser wichtige erste Schritt gelingt.

Monatsanmeldung des individuellen Betreuungsbedarfs

Nach der Eingewöhnungsphase ist ihr Kind bei uns am Standort registriert. Bei schulpflichtigen Kindern findet keine Eingewöhnung statt. Sie können nun jeweils mit dem Monatsplan jeden Monat ihren Betreuungsbedarf neu anmelden. Der Standort sendet ihnen monatlich per mail einen Link für die Online-Datenerfassung zu. Dabei legen Sie die Anzahl Betreuungsstunden und Essen an den verschiedenen Tagen fest. Im Kleinkinderbereich bestehen wir auf eine Mindestbetreuungszeit von zehn Stunden pro Monat sowie mindestens zwei Stunden Aufenthalt am Stück. Dies hilft dem Kind, nach der Eingewöhnungsphase den Bezug zu unserem Betreuungsumfeld aufrecht zu erhalten. Das Wohl des Kindes steht auch hier im Zentrum, bei Auffälligkeiten suchen wir immer das Gespräch mit den Eltern.

Zusätzlicher Betreuungsbedarf während des Monats kann bis zu 24 Stunden vorher am Standort angefragt werden. Die Platzvergabe erfolgt unter Berücksichtigung der Tagesbelegung an den Standorten. Das Abspeichern des Monatsplans bis zum 25. des Monats gewährleistet, dass wir Ihren Betreuungsbedarf erfüllen können.

Verrechnung

Sie erhalten eine monatliche Abrechnung über die von Ihnen angemeldeten Betreuungsstunden plus Essen. Abgemeldete Stunden aufgrund Krankheit, kurzfristige Planänderungen, etc. werden gemäss Betreuungsreglement verrechnet. Bei Nutzung unseres Angebots gilt eine Mindestbetreuungszeit von zehn Stunden pro Monat bei Kleinkindern. Nutzen Sie unser Angebot während einem Kalendermonat nicht, müssen Sie uns informieren, sonst verfällt ihr Platzanspruch.

Arbeitgeberbeiträge oder KiBeG Betreuungsgutschriften werden direkt von Ihrer monatlichen Rechnung in Abzug gebracht.

Tarife

Alle unsere aktuell gültigen Preise finden Sie in unseren Tarif-Blättern, welche Sie hier öffnen und ausdrucken können. Wir unterscheiden an den Herisauer Standorten in Familienergänzende Betreuung FEB ab 3 Monate bis vor KIGA Alter und Schulergänzende Betreuung SEB ab KIGA Alter bis Ende Primarschule. Der Standort Bühler  und der Standort Stein verfügen über ein eigenes Tarifblatt.

Tarife KiBe Herisau FEB      Tarife KiBe Herisau SEB          Tarife KiBe Bühler        Tarife KiBe Stein

Ihre Refinanzierungsmöglichkeiten

Refinanzierung über unsere Mitgliederfirmen: Die Mitgliederfirmen des Vereins Kinderbetreuung Herisau stehen hinter unserem flexiblen Konzept und beteiligen sich an den Betreuungskosten Ihrer Arbeitnehmer. Die Höhe der Beiträge ist ganz verschieden und wird von jedem Arbeitgeber selbst bestimmt. Wir empfehlen Ihnen, erkundigen Sie sich direkt bei den jeweiligen Personalabteilungen. Die aktuelle Mitgliederliste finden Sie hier:    Mitgliederliste Kibe Herisau 2023

Kantons- und Gemeindesubventionen KiBeG Am 1. Juni 2023 trat das neue KiBeG Kinderbetreuungsgesetz in Ausserrhoden in Kraft. In Appenzell Ausserrhoden wohnhafte und steuerpflichtige Eltern können Beitragsgesuche bei der SOVAR einreichen. Mit dem Abtreten der Beiträge an die KiBe Herisau ist die Nettoverrechnung gewährleistet.  Auf der Seite KiBeG finden Sie alle Informationen.

Freie Plätze und Wartelisten

Unser Angebot steht jedermann offen. Wir arbeiten nach Bedürfnis und sind in unserer Betriebsstruktur so flexibel organisiert, dass wir unser Angebot darauf anpassen. Die Nachfrage bestimmt grundsätzlich unser Angebot. Schwankungen werden durch die gezielte Zuweisung von Neuzugängen an unsere Standorte ausgeglichen. In Zeiten von sehr starken Angebotsnachfragen arbeiten wir mit einer Warteliste: Herisauer, Bühlerer und Steiner Einwohner sowie Arbeitnehmer von Mitgliederfirmen werden bei der Platzvergabe bevorzugt. Erweiterungskonzepte bei den Räumlichkeiten werden in Absprache mit den Gemeinden geprüft, um dem Bedürfnis so schnell wie möglich wieder gerecht zu werden. Im Säuglingsbereich besteht aufgrund der limitierten Anzahl Plätze konstant eine Warteliste. Darauf haben alle Standorte Zugriff und können Sie bei Bedarf einschreiben. Sobald ein Platz frei wird, werden Sie kontaktiert.