Der Kanton AR plant die Umsetzung des neuen KiBeG (Kinderbetreuungsgesetzes) auf den 1. Juni 2023. Auf der Homepage der Sozialversicherungen sind erste Informationen sowie der Beitragsrechner aufgeschaltet. Hier können Eltern direkt berechnen, wie hoch der Beitrag an die Betreuungskosten künftig sein wird.
Wichtig: Anspruchsberechtigt sind in Appenzell Ausserrhoden wohnhafte Erziehungsberechtigte mit einem steuerbaren Einkommen bis maximal Fr. 100’000.00. Voraussetzungen für Beiträge an die Betreuungskosten sind eine gemeinsame Erwerbstätigkeit von mindestens 120% oder bei Alleinerziehenden von 20%.
Für Fragen dazu können Sie sich direkt an kibeg@ar.ch wenden. Weitere Informationen folgen!