Die Einführung des Kantonalen Kinderbetreuungsgesetz KiBeG im Juni 2023 veränderte die Finanzierungslandschaft der familienergänzenden Kinderbetreuung grundlegend. Die neuen Finanzierungsparameter aus dem KiBeG verpflichten die Gemeinden seit der Einführung zur Übernahme von 50% der ausbezahlten Betreuungssubventionen an Ausserrhoder Eltern. Diese höhere Subjektfinanzierung führt nun dazu, dass die bisherigen Objektfinanzierungen auch im Rückblick auf die Gemeindebudgets überprüft wurden. In Abstimmung unter unseren drei Standortgemeinden Herisau, Bühler und Stein wurde nun beschlossen, dass ab 2025 Mieten für die Standorte mit familienergänzender Betreuung erhoben werden.
Da der Verein Kinderbetreuung Herisau nicht gewinnorientiert ist, bestehen keine grösseren finanziellen Spielräume. Die neuen Mietkosten können somit nur über eine Tariferhöhung aufgefangen werden. Der Vorstand kann diesen Entscheid auch deshalb tragen, weil finanziell bereits stark belastete Eltern die Möglichkeit haben, diese Mehrkosten über das KiBeG aufzufangen. Der Tarif ab Februar 2025 wird für das gesamte Betreuungsangebot um Fr. 1.00 angehoben.