Am 1. Juni 2023 trat das neue Kinderbetreuungsgesetz in Appenzell Ausserrhoden in Kraft. Dieses beabsichtigt die Förderung der Angebote an familienergänzender Kinderbetreuung sowie die Attraktivitätssteigerung von Erwerbstätigkeit für Ausserrhoder Eltern.

Wer kann profitieren? Beitragsberechtigt sind in Appenzell Ausserrhoden wohnhafte Eltern, wenn sie ihre Kinder in einer Kindertagesstätte, in einer Tagesfamilie oder in einem schulergänzenden Angebot betreuen lassen. Die Beiträge werden vom Kanton und den Wohnsitzgemeinden finanziert. Die Eltern müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit sie Beiträge erhalten. Die Voraussetzungen zum Erhalt von Beiträgen – sowie die Modalitäten der Auszahlung – sind im Kinderbetreuungsgesetz und in der entsprechenden Verordnung festgelegt.

Wie erfolgt die Abrechnung? Wenn Sie Ihr Kind an einem unserer Standorte angemeldet haben, läuft die Abrechnung der monatlichen Betreuungsgutschriften direkt über die KiBe Herisau. Mit einer direkten Schnittstelle zu der Abrechnungsstelle Sozialversicherungen werden die Platzbestätigung sowie ihre effektiven Kosten (Betreuungsstunden plus Essen) übermittelt. Auf dieser Grundlage erhalten Sie monatlich eine Betreuungsgutschrift, die wir jeweils direkt von der Monatsrechnung in Abzug bringen.

Wo kann man Gelder beantragen? Die Sozialversicherungen AR sind Anlaufstelle für sämtliche Anträge und Abrechnungen. Hier gehts zur Übersichtsseite mit dem Antragsformular: KiBeG Gelder beantragen

Wie melde ich mein Kind in der Kinderbetreuung Herisau an? Sie melden sich für die Hausbesichtigung direkt am Standort oder bei der Geschäftsstelle. Im Säuglingsbereich können Wartelisten bestehen. Das Anmeldeformulare mit der Einwilligung für die Beitragsauszahlung werden im Rahmen des Eintrittsgespräches mit Ihnen besprochen und ausgefüllt. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ein, dass die Betreuungsgutschriften direkt über die KiBe Herisau abgerechnet werden.